Was bedeutet eigentlich ....

Krankenversicherungsrecht?


Alle gesetzlichen Bestimmungen zur Abdeckung von ambulaten und stationären Kosten bei einer Behandlung von Krankheiten werden zusammenfassend Krankenversicherungsrecht genannt.

Bereiche, die gesetzlich gegliedert sind, sind zum Beispiel:

  • ambulante Behandlung bei Krankheit
  • stationäre Behandlung bei Krankheit
  • Krankenhilfe
  • Einkommensausfall bei Krankheit
  • Mutterschaftshilfe
  • Schwangerschaftsabbruch nach Indikationsstellung durch eine Gutachterkommission
  • Sterilisation
  • Sterbegeld
  • Familienhilfe
  • Rehabilitation

Rechtsgrundlagen in Deutschland dafür sind zum Beispiel das SGB V (Sozialgesetzbuch) aber auch Standes- und Verbandsregeln.

Streitfälle im Krankenversicherungsrecht beziehen sich meistens auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Weiter kann bedarf es häufig der Klärung in Fragen zu Beiträgen.

Gerade im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht ist es oft notwendig, einen Spezialisten zu konsultieren. Ein Vorbringen von sachlich und rechtlich fundierten Argumenten im Antrags- oder Widerspruchsverfahren kann Ihnen oft schneller und damit auch kostengünstiger zu Ihrem Recht verhelfen. Ich unterstütze Sie gerne bei Streitigkeiten mit der Krankenversicherung.

Schließlich sind im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung auch berufsrechtliche und organisatorische Regelungen enthalten. Hierzu gehören das Kassenarztrecht, die Organisation der kassenärztlichen Vereinigungen, die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungserbringern (zum Beispiel Pflegedienste oder Krankenhäuser) und den Krankenkassen und die Organisation der Krankenkassen.

Gerade bei ungewöhnlichen Fällen lohnt sich in dieser komplizierten Rechtsstruktur zum Beispiel nach einer Ablehnung einer Leistung der Besuch bei einem Fachanwalt.