|
Was bedeutet eigentlich ....
Aesthetische Chirurgie?
Eine gesetzliche Definition dessen, was ästhetische Chirurgie bedeutet oder beinhaltet, existiert nicht. Auch gibt es keine gesetzlichen Regeln darüber, welcher Arzt Operationen in diesem Bereich durchführen darf.
Unter ästhetische Chirurgie werden Operationen verstanden, die zu einer Veränderung bzw. Verbesserung der Körperformen führen sollen. Dabei besteht für diese Operationen keine medizinische Notwendigkeit zum Beispiel aus den Bestimmungen des Krankenversicherungsrecht. Aesthetische Chirurgie wird desshalb in aller Regel NICHT von den Krankenkassen bezahlt.
Folgt man den Angaben z.B. der der Ärztekammer Nordrhein, so ist der gesamte Bereich "Aesthetische Chirurgie" nicht von den öffentlich rechtlichen Weiterbildungsregeln der Ärzteschaft abgedeckt. Aesthetische Chirurgie hat sich außerhalb dieser ärztlichen Weiterbildungsrichtlinien entwickelt - es gibt deshalb auch keine öffentlich rechtliche Qualifikation (wie zum Beispiel einen "Facharzt für aesthetische Chirurgie") durch die Ärztekammer.
Bereich, die von der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer abgedeckt sind, sind z.B.:
- "Plastische Chirurgie"
Hier gehören aesthetische Operationen zur 6-jährigen Weiterbildung für Ärzte
- Zusatzbezeichnung "Plastische Operationen"
Die Zusatzbezeichnung können Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in einer zweijährigen Zusatzausbildung erwerben.
Es ist zu empfehlen, den Chirurgen nach seiner Qualifikation im Bereich Ästhetische Chirurgie zu befragen.
|