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Was bedeutet eigentlich ....
Mamma-Reduktion?
Die Mamma-Reduktion ist die Brustverkleinerung oder "Reduktionsplastik". Eine Brustverkleinerung kann gewünscht werden um körperliche Einschränkungen durch zu große Brüste oder Beschwerden, die durch ein zu großes Gewicht der Brüste im Bereich des Halses, der Schultern und des Nackens auftreten können. Übliche Beschwerden können können chronische Kopfschmerzen, Haltungsschäden, Schulterfurchen oder Hautirritationen sein.
Bei einer Mamma-Reduktion wird der Brust Brustgewebe entfernt. Im Rahmen der Reduktionsplastik wird die verkleinerte Brust neu geformt oder angehoben mit dem Ziel, sie besser an den Körper anzupassen.
Viele der Operationen zur Brustverkleinerung (Mamma Reduktion) können ambulant durchgeführt werden. Für die Reduktionsplastik werden zumeist Hautschnitte gemacht, die einem Schlüssellochmuster entsprechen. Die Brustwarze wird "ausgeschnitten" und ein Schnitt bis in die Unterbrustfalte und - wie bei einem umgekehrten T - in der Unterbrustfalte gesetzt. Dann wird entsprechend der Vorgaben Fettgewebe, Haut und Brustdrüsengewebe entfernt. Dabei muss die Brust "neu geformt" werden. In den überwiegenden Fällen bleibt die Brustwarze selbst bei der Brustverkleinerung mit Adern und Nerven verbunden. In Ausnahmefällen bei sehr großen Brüsten kann es passieren, das die Brustwarze von ihrer eigenlichen Position verpflanzt werden muss. Dies bedeutet dann allerdings einen dauerhaften Gefühlsverlust und Funktionsverlust (Stillfähigkeit nicht mehr gegeben).
In manchen Fällen kann auf Teile der Schnitte verzichtet werden. Bei der "vertikalen Mammaplastik" wird nicht in der Unterbrustfalte geschnitten. Welche Operationsmethode angewandt werden kann hängt von der größe der Brüste und der Menge des zu entfernenden Gewebes ab.
In den allermeisten Fällen werden die Brustwarzen an ihren Blutadern und Nerven belassen. Sollten Ihre Brüste jedoch sehr groß sein und stark nach unten hängen, kann es sein, dass die Brustwarzen kurzzeitig von Ihrer Verbindung zur Brust gelöst werden und an höherer Stelle wieder eingepflanzt werden. Das ist dann mit einem meist dauerhaften Gefühlsverlust des Brustwarzenkomplexes und absoluter Stillunfähigkeit verbunden.
Eine Brustverkleinerung kann von den Krankenkassen bezahlt werden: Voraussetzung ist, das die zu große Brust körperliche Beschwerden verursacht. Krankenkassen übernehmen derartige Operationen dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Um diese zu dokumentieren, kann ein vorheriges Gutachten des Arztes nötig sein. Es ist anzuraten, vor dem Eingriff mit der eigenen Versicherung Kontakt aufzunehmen und abzuklären, welche individuellen Vorausetzungen für die Kostenübernahme bestehen.
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